Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21 I |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Fortbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 307 Abs 1 S 2 BGB
- IWW
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmtheitsgebot bei Rückzahlungsklauseln wegen Fortbildungskosten; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit einzelner Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und "blue-pencil-test"
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmtheitsgebot bei Rückzahlungsklauseln wegen Fortbildungskosten; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit einzelner Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und "blue-pencil-test"
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB; Transparenzgebot bei Rückzahlungsklauseln; Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 06.05.2021 - 4 Ca 1201/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21 I
- BAG, 12.04.2022 - 9 AZN 132/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10
Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
Zudem eröffnet das Fehlen solcher Angaben dem Verwender der Klausel vermeidbare Spielräume (BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10, juris Rn 19).Sie würde die die gesetzlichen Wertungen des § 307 BGB unterlaufen (vgl. BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10, juris Rn 30ff).
- LAG Niedersachsen, 30.10.2018 - 10 Sa 268/18
Formularmäßige Vereinbarung der Erstattung der Kosten einer Bildungsmaßnahme bei …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
(Fortführung und Abgrenzung zu LArbG Niedersachsen, 30.10.2018 - 10 Sa 268/18, juris)(Rn.33).Dort hat das Gericht zwar für eine ähnlich formulierte Klausel angenommen, dass sie für den Arbeitnehmer im vornherein erkennbar mache, welche Kosten im Falle des Abbruchs auf ihn zukommen würden (LArbG Niedersachsen, 30.10.2018 - 10 Sa 268/18, juris Rn 47).
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 442/12
Erstattung von Weiterbildungskosten - Transparenz einer Rückzahlungsklausel
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
Erforderlich ist die genaue und abschließende Bezeichnung der einzelnen Positionen, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzen soll, und die Angabe, nach welchen Parametern die einzelnen Positionen berechnet werden (BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 442/12, juris Rn 13).
- BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09
Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene Vertragsbedingungen (BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, juris Rn. 22). - BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung
- BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17
Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
Dieses verlangt, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau zu beschreiben, dass für den Verwender der Klausel keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, den Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten (BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20, juris Rn 24; BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17, juris Rn 26). - BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20
Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 12 Sa 805/21
Dieses verlangt, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau zu beschreiben, dass für den Verwender der Klausel keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, den Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten (BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20, juris Rn 24; BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17, juris Rn 26).